In den letzten Jahren hat es einige Änderungen im Bereich des Opferschutzes im Strafverfahren gegeben. Viele dieser Änderungen, die u.a. durch das 3. Opferrechtsreformgesetz ausgelöst wurden/werden, haben direkte Auswirkungen auf die Situation der Betroffenen von Menschenhandel. Aus diesem Grund hat der KOK die vorliegende Handreichung für die Praxis in Auftrag gegeben, die diese aktuellen rechtlichen Änderungen und deren spezifische Bedeutung für Betroffene von Menschenhandel darstellt sowie Hinweise für die Beratungspraxis gibt.
Autorin der Handreichung ist die Rechtsanwältin Christina Clemm. Frau Clemm ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht und Familienrecht. Sie ist seit 1996 als selbständige Rechtsanwältin in Berlin tätig. Sie ist Strafverteidigerin und Nebenklagevertreterin. In Verfahren wegen sexualisierter Gewalt, homophober und rassistisch motivierter Gewalt, Kinder- und Menschenhandel vertritt sie ausschließlich die Betroffenen in der Nebenklage. Sie ist Verfasserin zahlreicher Artikel und Gutachten auf dem Gebiet der Rechte für Verletzte im Strafverfahren und zu sexualisierter Gewalt.