Der Informationsdienst mit dem Titel „Die Reform der EU-Menschenhandelsrichtlinie: Von guten Ansätzen und verpassten Chancen“ beleuchtet die wichtigsten Neuerungen und bewertet diese aus menschenrechtlicher Perspektive. Während einige Ansätze positiv hervorzuheben sind, ist festzuhalten, dass die Reform insgesamt die Chance verpasst hat, die Rechte der Betroffenen von Menschenhandel umfassend zu stärken und aktuelle Entwicklungen, wie die Digitalisierung, ausreichend zu berücksichtigen.
„Die EU hätte eine menschenrechtsbasierte Richtlinie vorlegen können, welche die Rechte von Betroffenen von Menschenhandel konsequent in den Mittelpunkt stellt. Diese Chance hat sie leider verpasst, es bleibt also noch viel zu tun.“, so Dr. Adina Schwartz, Vorstandsfrau des KOK
In der Publikation fordert der KOK die deutsche Gesetzgebung auf, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie entschlossen voranzugehen und ihre Handlungsspielräume zu nutzen. Die EU gibt lediglich Mindeststandards vor, die die Mitgliedstaaten übertreffen können.
„Es ist entscheidend, dass Deutschland jetzt die nationale Umsetzung der Richtlinienregelungen nutzt, um die Situation der Betroffenen zu verbessern“, erklärt Sophia Härtel, Rechtsreferentin beim KOK.
Der Informationsdienst bietet dazu eine Liste von Vorschlägen aus Forschung und Zivilgesellschaft, die als Grundlage für weitere Diskussionen dienen soll.