Zur Halbzeit der Bundesregierung Ende 2023 wurden viele der Maßnahmen im Koalitionsvertrag zur Bekämpfung von Menschenhandel und Gewalt gegen Frauen (noch) nicht umgesetzt. Insbesondere ein humanitäres Aufenthaltsrecht für Betroffene von Menschenhandel steht aus. Der KOK dringt auf eine zügige Umsetzung und hat der Politik konkrete Vorschläge gemacht. Die aktuelle Datenerfassung des KOK für 2022 zeigt ein anhaltend hohes Fallaufkommen in den Fachberatungsstellen, mit vielen Klient*innen aus Drittstaaten. Ein humanitäres Aufenthaltsrecht ist für sie von entscheidender Bedeutung, um ihre Rechte auf Schutz und Unterstützung wahrnehmen zu können.
Erfreuliche Entwicklungen in 2023 waren Start der Berichterstattungsstelle Menschenhandel und den Beginn des Beteiligungsprozesses zur Entwicklung eines nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel oder den konstruktiven Austausch beim Länderbesuch der Expert*innengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Menschenhandel.
Weiteres zur Arbeit des KOK und wichtige Ereignisse im vergangenem Jahr sind im Jahresrückblick nachzulesen. Dieser steht als Download (PDF) in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.
Wer die Arbeit des KOK unterstützen möchte, kann dies einfach über unser Projekt auf betterplace machen.