Der KOK hat zu dem Gesetzesentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 09.02.2021 Stellung genommen. In der Stellungnahme nimmt der KOK Bezug auf die Zuständigkeitserweiterung der Bundespolizei für aufenthaltsbeendende Maßnahmen und spricht sich grundsätzlich gegen diese Erweiterung aus. Insbesondere mahnt der KOK aber an, dass die besondere Schutzbedürftigkeit von Betroffenen von Menschenhandel in diesem Gesetzentwurf Beachtung finden sollte. Der KOK empfiehlt die notwendige Abstimmung zwischen der Bundespolizei und der Ausländerbehörde sei in den Gesetzestext aufzunehmen und die aufenthaltsrechtliche Prüfung der Fälle der Ausländerbehörde zu überlassen. Darüber hinaus wird empfohlen in die Gesetzesbegründung verpflichtende Schulungen und Kooperationen mit Fachberatungsstellen zum Thema Menschenhandel und andere vulnerable Personengruppen aufzunehmen
Schließlich fordert der KOK auch bei der Zuständigkeitserweiterung iSd. Zeug*innenschutzes und der Einhaltung des sog. Non-Punishment Prinzips gem. § 154c Abs. 2 StPO eine Gewährleistung von Sensibilisierung und Schulungen zum Thema Menschenhandel.