Aktuelles im KOK

KOK-Positionspapier zu psycho-sozialer Prozessbegleitung

Der KOK beobachtet seit einiger Zeit die Diskussionen zum Thema psychosoziale Prozess­begleitung von (Opfer-)ZeugInnen in Strafprozessen gegen Menschenhandel. Auf Grund der langjährigen Praxiserfahrung der im KOK organisierten spezialisierten Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel geht der KOK in einer Positionierung auf die Besonderheiten der Gruppe der von Menschenhandel Betroffenen im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung ein.

Überlegungen, eine gesetzliche Regelung für die Ausgestaltung der psychosozialen Prozessbegleitung einzuführen, hält der KOK für wesentlich, bittet jedoch, seine Postionen zu berücksichtigen. Außerdem hält der KOK es für erforderlich, einen breiten Diskurs über einen gesetzlichen Anspruch von Betroffenen auf Beratungen durch Beratungsstellen zu führen, so wie es in der EU-Richtlinie 2012/29/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI unter Artikel 8 als Recht auf Zugang zu Opferunterstützung festgehalten ist und von Deutschland bis November 2015 umgesetzt werden muss.

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