Am 16. Mai 2005 wurde das völkerrechtliche Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels unterzeichnet. Der Deutsche Bundestag beschloss am 28. Juni 2012 die Übernahme in die deutsche Gesetzgebung. Am 19. Dezember 2012 ratifizierte Deutschland die Konvention des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels. Nun tritt das Gesetz in Deutschland am 01. April 2013 in Kraft. Anlässlich dessen fordert der KOK e.V. menschenrechtsbasierte und opferzentrierte Maßnahmen besonders für minderjährige Betroffene des Menschenhandels. Hier können Sie die vollständige Pressemitteilung des KOK nachlesen.
Einen Überblick über den Status der einzelnen europäischen Länder im Hinblick auf die Europaratskonvention SEV 197 gibt es auf derHomepage des Vertragsbürosdes Europarats.