Das LG Düsseldorf verurteilt in seiner Entscheidung vom 17.04.2019 eine Angeklagte u.a. wegen schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und stellt im Adhäsionsverfahren einen Anspruch dem Grunde nach fest. Die Angeklagte hatte das Vertrauen und den devoten Charakter einer Minderjährigen ausgenutzt und in der Prostitution für sich arbeiten lassen.