In seiner Entscheidung vom 08.12.2023 verurteilt das LG nach einem aufwändigen Verfahren zwei Mitglieder einer kriminellen Rockervereinigung wegen besonders schwerer Zwangsprostitution zu Haftstrafen von 1 Jahr und 6 Monaten und 4 Jahren und 6 Monaten. Drei weitere Angeklagte erhalten wegen massiven Drogenhandels Freiheitsstrafen zwischen 2 und 7 Jahren.