Mit Urteil vom 14.12.2023 verurteilt das LG Saarbrücken ein Zuhälter-Paar, das über einige Monate eine junge Frau mit intellektueller Beeinträchtigung mit der Loverboy-Methode zur Prostitution gezwungen hatte, zu drei Jahren Haft bzw. die Mitangeklagte zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten.