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KOK-Rechtsprechungsdatenbank: neues Urteil zum Thema Zwangsverheiratung

In die KOK-Rechtsprechungsdatenbank ist ein neues Urteil zum Thema Zwangsverheiratung eingestellt. Darin spricht das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt einer jungen Iranerin die Flüchtlingseigenschaft zu. Die Frau war mit 15 Jahren von ihren Eltern gegen ihren Willen mit einem Mann verheiratet worden und hatte nach ihrer Flucht nach Deutschland Asyl beantragt. In seinem Urteil stuft das VG die Eltern und den Ehemann der Klägerin als nichtstaatliche Verfolgungsakteure ein und beurteilt die Situation der Frau als eine geschlechtsspezifische Verfolgung im Sinne des § 60 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit Artikel 9 der Qualifikationsrichtlinie.

Die Entscheidung steht dem kürzlich eingestellten Urteil des VG Potsdam entgegen (Aktenzeichen VG 6 K 896/11 A), in dem einer von Zwangsverheiratung bedrohten Irakerin kein Recht auf Asyl, sondern lediglich ein Abschiebeschutz zugesprochen wurde.

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