Grundsätzlich begrüßen wir das Vorhaben, des Gesetzes, die Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu stärken und Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Ausbeutung zu schützen. Insgesamt bewerten wir demnach den vorliegenden Entwurf als positiv. Als Defizit des vorliegenden Gesetzentwurfes müssen wir jedoch hervorheben, dass die Dimension der sexuellen Ausbeutung zwar in der Zielsetzung des Gesetzes und dem Aufgabenfeld der UBSKM beachtet, sonst jedoch außer Acht gelassen wurde.