Im Rahmen einer Verbändeanhörung hat der KOK e.V. eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) eingereicht. Der "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 5. April 2011 zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates" enthält nur minimale Änderungen im Vergleich zum Entwurf von 2013 (BT-Drs. 17/13706). Menschenhandel zum Zweck der Ausnutzung strafbarer Handlungen, erzwungende Betteltätigkeit und Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme sollen nun vom Straftatsbestand Menschenhandel erfasst werden. Eine Regulierung der Prostitutionsstätten ist im vorliegenden Entwurf nicht mehr enthalten.
Das BMJV begründet den inhaltlich sehr schmalen Entwurf in der Gesetzesbegründung mit parallel stattfindende rechtliche Entwicklungen, insbesondere auch im Strafrecht.
Die Stellungnahme des KOK e.V. finden Sie hier.