Der KOK hat den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 06.10.2020 - dem Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften - kommentiert. In dieser begrüßt der KOK die Einfügung des Schutzguts der sexuellen Selbstbestimmung im Gewaltschutzgesetz. Darüber hinaus werden inbesondere die Änderungen am Gerichtsdolmetscher Gesetz und dem Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter*innen in anerkannten Beratungsstellen im Hinblick auf die Situation von Betroffenen von Menschenhandel thematisiert.