Der KOK und der Verband Queere Vielfalt e.V. (LSVD⁺) zeichnen eine Stellungnahme der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.) zu den Referentenentwürfen „GEAS-Anpassungsfolgegesetz“ und „GEAS-Anpassungsgesetz“ des Bundesministeriums des Innern mit.
Die Mitzeichnenden kritisieren in ihrer Stellungnahme die Überführung der GEAS Reform in nationales Recht. Mit Blick auf die hohe Relevanz des Themas kritisieren sie die eingeschränkte Möglichkeit der Verbänderbeteiligung. Inhaltlich kritisieren die Organisationen, dass zu wenig von dem Input der zivilen Beteiligung aus dem letzten Jahr bei der Erstellung der Referentenentwürfe berücksichtigt wurde. Hierzu zählen Verfahrensgarantien für vulnerable Gruppen sowie unabhängige Monitoring-Mechanismen. Für die unterzeichnenden ist klar, dass der Schutz von vulnerablen Gruppen an erster Stelle stehen muss. Sie appellieren an den Gesetzgeber, bei der Implementierung der gesamten GEAS-Reform in keinem Punkt menschen-rechtliche Standards zu unterschreiten und die Situation von Menschen auf der Flucht weiter zu verschärfen.