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KOK zum Koalitionsvertrag: Geplante AnKER-Einrichtungen erschweren die Unterstützung von Betroffenen von Menschenhandel

Am 7.2. beschlossen CDU/CSU und SPD den Entwurf des Koalitionsvertrages. Dieser sieht u.a. die bundesweite Schaffung zentraler Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (AnKER-Einrichtungen) für Geflüchtete vor.

Anlässlich des Koalitionsvertrages hat der KOK-Kernforderungen veröffentlicht, in denen er solche AnKER-Einrichtungen ablehnt. Die Unterbringung von Asylsuchenden in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen schränkt deren Zugang zu Beratungseinrichtungen ein und erschwert dadurch eine Identifizierung besonders Schutzbedürftiger, wie Betroffener von Menschenhandel. Ziel der AnKER-Einrichtungen es, die Durchführung eines Asylverfahrens innerhalb kürzester Zeit, zu ermöglichen. Hierzu werden viele bis dato auf mehrere Standorte und Stationen verteilte Schritte eines Asylverfahrens unter einem Dach gebündelt. Neben ärztlichen Untersuchungen beinhaltet dies auch Identitätsprüfungen der Antragsstellenden sowie deren Anhörung und die Entscheidung über den Asylantrag.

Im Ende 2017 veröffentlichten KOK-Policy Paper „Flucht & Menschenhandel - Betroffene erkennen, unterstützen, schützen“ haben wir darauf hingewiesen, dass die Identifizierung von Betroffenen von Menschenhandel im Kontext von Flucht durch verkürzte Verfahren erschwert wird. Geflüchtete benötigen nach ihrer Ankunft in Deutschland eine Zeit der Ruhe und Stabilisierung, um informierte Entscheidungen treffen und sich auf ihre Anhörung vorbereiten zu können. Verkürzte Asylverfahren können dies nicht gewährleisten. Aus Sicht des KOK ist es unabdinglich, Asylsuchende umfassend über ihre Rechte und die Konsequenzen von Fluchtgründen auf das Asylverfahren zu informieren. Dies muss trotz der eventuell verkürzten Asylverfahrensdauer möglich sein.

Umso besorgniserregender stimmen die neueren Entwicklungen aus Bayern: Seit Anfang Januar haben unabhängige Rechtsberater*innen, die die Geflüchteten unter anderem über den Ablauf des Asylverfahrens informieren, in den Einrichtungen Manching und Ingolstadt keinen Zutritt mehr. Menschenrechts- und Flüchtlingshilfeorganisationen werten das Zutrittsverbot als Rechtsbruch und weiteren Versuch, die Flüchtlinge in den Unterkünften zu isolieren. Diese Restriktionen sind von bundespolitischer Bedeutung, da die bayerischen Aufnahme- und Abschiebezentren als Vorbild für die bundesweit vorgesehenen AnKER-Zentren gelten.  

Unter anderem haben die Diakonie Deutschland und der Paritätische Gesamtverband mit umfangreichen Stellungnahmen auf den Koalitionsvertrag reagiert.

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