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Kritik an dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

Die Bundesregierung hat am 21.12.2016 den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte zur Umsetzung der 2011 entwickelten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschrechte der Vereinten Nationen verabschiedet. Der unter Einbindung von Wirtschaft und Zivilgesellschaft in den letzten zwei Jahren erarbeitete Aktionsplan hat zum Ziel, dass deutsche Unternehmen sich freiwillig dazu bereit erklären, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in ihren Wertschöpfungs- und Lieferketten einzuhalten. Hierbei wurde jedoch von verbindlichen Regelungen für die im Ausland tätigen Unternehmen abgesehen, weshalb diese bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten auch keine Konsequenzen zu befürchten haben.

Vonseiten zivilgesellschaftlicher Menschenrechtsorganisation hagelt es Kritik. Zwar wird begrüßt, dass die Hälfte der Unternehmen mit über 500 Mitarbeiter*innen bis 2020 Prozesse zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht einleiten müssen, jedoch wird generell bemängelt, der Aktionsplan ginge nicht weit genug. CorA-Netzwerk, VENRO und das FORUM MENSCHENRECHTE veröffentlichen eine gemeinsame Pressemitteilung. Eine weitere Pressemitteilung von Amnesty International Deutschland, Brot für die Welt, Germanwatch und MISEREOR finden Sie hier.

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