Am 17.06.2015 fand eine öffentliche Anhörung zum 3. Opferrechtsreformgesetz im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages statt. Die geladenen Expert*innen begrüßten einhellig die geplante Einführung der psychosozialen Prozessbegleitung, forderten jedoch dringend bundesweit einheitliche Standards.
Auch wurde eine Ausweitung des Rechts auf eine kostenlose Psychosoziale Prozessbegleitung über minderjährige Opfer hinaus auch für Betroffene von schweren Gewaltstraftaten im Sinne von §395 Abs. 1 StPO mehrfach empfohlen. Die Mehrheit der Expert*innen sprach sich zudem für eine kostenlose anwaltschaftliche Beratung vor Anzeigeerstattung aus und empfahl eine Evaluierung der Opferrechtsgesetzgebung der letzten Jahre.
Die Stellungnahmen der Experten können hier eingesehen werden.
Die Kurz-Stellungnahme des KOK e.V. zum 3. Opferrechtsreformgesetz kann hier abgerufen werden.