Aktuelles im KOK

LAG-Entscheidung zu 15.000 Euro Lohnnachzahlung für `Roomboy´ in die Datenbank eingestellt

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sprach am 09.05.2018 einem sog. Roomboy einen Anspruch auf Lohnnachzahlung wegen unwirksamen Absprachen zur Arbeitszeit sowie unwirksamer Kündigung zu

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky