LAG-Entscheidung zu 15.000 Euro Lohnnachzahlung für `Roomboy´ in die Datenbank eingestellt
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sprach am 09.05.2018 einem sog. Roomboy einen Anspruch auf Lohnnachzahlung wegen unwirksamen Absprachen zur Arbeitszeit sowie unwirksamer Kündigung zu