Nachdem die GRETA Kommission (Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings) des Europarates im letzten Jahr ein Handbuch bewährter Praktiken im Umgang mit Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung veröffentlichte, folgt nun ergänzend ein Leitfaden zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels zur Arbeitsausbeutung. Der Leitfaden befasst sich eingehend mit arbeitsrechtlichen Standards, Arbeitsmigration, Lieferketten in verschiedenen wirtschaftlicher Sektoren. Er legt Schlüsselindikatoren fest, die die Staaten dabei unterstützen sollen, z. B. gut funktionierende Arbeitsaufsichtsbehörden, Meldepflichten, wirksame Identifizierung und Unterstützung der Betroffenen sowie angemessene strafrechtliche Maßnahmen sicherzustellen.
Die deutsche Regierung hat noch immer nicht alle Verpflichtungen, die aus der Konvention hervorgehen, umgesetzt. Anzumerken ist dabei insbesondere die Einrichtung einer unabhängigen Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel, die ein wichtiges Instrument in der Bekämpfung des Menschenhandels darstellt. Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten befindet sich diese in Deutschland noch im Aufbau.
Der Leitfaden empfiehlt weiterhin auch den Ausbau von multidisziplinären Kooperationen staatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteur*innen, die eine wesentliche Grundlage für weiteres Handeln darstellen. Die Anstrengungen der verschiedenen Behörden und Organisationen müssen weiter ausgebaut werden um langfristig effektive Zusammenarbeit beizubehalten.