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Menschenrechte als Maßstab

Ein Recht auf Entschädigung für Betroffene von Menschenhandel

Rechte von Betroffenen von Menschenhandel

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Zum ersten Mal sprach der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Urteil vom 28. November 2023 einer von Menschenhandel betroffenen Frau, die zur Prostitution gebracht wurde, ihr Recht auf Entschädigung für den entgangenen Lohn zu.

Der betroffenen Frau aus Bulgarien wurden Ausweisdokumente abgenommen und sie wurde zur Prostitution gebracht. Die Einnahmen wurden vom Täter einbehalten. 2017 wurde dieser wegen Menschenhandel verurteilt. Die Bulgarischen Gerichte sprachen in diesem Zusammenhang der Betroffenen eine geringe Entschädigung zu, nicht aber ihren Anspruch auf den Lohn aus der Prostitution. Begründet wurde dies mit dem Vorwand, die Einnahmen seien aus „unzüchtiger und unmoralischer Arbeit“ hervorgegangen, was gegen die „guten Sitten“ des Landesverstoße (tagesschau).  In der Sache Krachunova v. Bulgaria entschied der EGMR nun aber, dass Staaten eine Verpflichtung gegenüber Betroffenen des Menschenhandels hätten, eine Entschädigung für den entgangenen Lohn von den Täter*innen einzufordern. Das Urteil veranschaulicht deutlich, dass es nicht die ‚guten Sitten‘, sondern Menschenrechte sind, die als „Hauptkriterium bei der Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen im Umgang mit Prostitution und Menschenhandel“ (La Strada International) fungieren. Begründet wurde das Urteil auf Grundlage eines Verstoßes gegen Artikel 4 (Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit) der Europäischen Menschenrechtskonvention, weshalb der EGMR auch Bulgarien nicht ungestraft davonkommen ließ und aufforderte, eine zusätzliche Entschädigung von 6.000 Euro an die Klägerin zu entrichten. Die bulgarische Frau wurde in ihrem Anliegen von Animus / La Strada International unterstützt und durch die Anwältin Natasha Dobreva vertreten.

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