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Menschenrechtsbericht Deutschland 2021

Am 9. Dezember 2021 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen sechsten Bericht an den Bundestag über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorgestellt. Gemäß dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) legt das Institut dem Deutschen Bundestag einen solchen Bericht seit 2016 jährlich vor.

Menschenrechtsbericht 2021 DIMR

Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 und stellt einerseits Entwicklungen in Themenfeldern menschenrechtlicher Relevanz dar, andererseits bewertet er wichtige politische und gesetzgeberische Maßnahmen menschenrechtlich und formuliert Empfehlungen. Schwerpunktmäßig bezieht sich der Bericht auf sozialrechtliche Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aber u.a. auch auf Rassismus und Rechtsextremismus, Familiennachzug von Geflüchteten, Kinderrechte und menschenrechtliche Sorgfalt in Lieferketten.

In Bezug auf die Bewilligung des Familiennachzugs bei in Deutschland anerkannten Geflüchteten und subsidiär Schutzberechtigten identifiziert der Bericht anhaltende rechtliche und praktische Hürden und Probleme. Zwar ist das Recht auf Familie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbrieft und Anträge Minderjähriger Schutzberechtigter auf Familienzusammenführung sind gemäß der UN-Kinderrechtskonvention (Art. 10 UN­KRK) beschleunigt zu bearbeiten, doch werden diese praktisch oft abgelehnt. Ein Nachzug der Eltern scheitere häufig an langwierigen und komplizierten Visaverfahren. Der Nachzug von Geschwistern zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten sei praktisch unmöglich. Der Bericht kritisiert auch die Kontingentierung von 1.000 Visa pro Monat für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten, welches seit seiner Einführung im Jahr 2018 allerdings nie ausgeschöpft werde.

Daher empfiehlt das Institut die Kontingentierung der Visa für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten aufzuheben und den Geschwisternachzug explizit und vergleichbar zum Elternnachzug zu regeln, konkret von der Wohnraumerfordernis und der Sicherung des Lebensunterhalts abzusehen, um die Hürden der Familienzusammenführung abzubauen.

Obwohl Zwangsarbeit verboten ist, müssen laut Bericht in der modernen Wirtschaftswelt weiterhin Erwachsene und Kinder unter teils ausbeuterischen und gesundheitsgefährdenden Bedingungen arbeiten. Auch für den deutschen Markt werden in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten Menschenrechte verletzt. Der Bericht fordert neben einer konsequenten, auf Kinderrechte ausgerichteten Entwicklungspolitik, auch Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen. 

In seiner Bewertung verweist der Bericht außerdem darauf, dass die Politik einen differenzierten Blick brauche, um menschenrechtliche Handlungsbedarfe zu identifizieren und zielgenaue Maßnahmen zu entwickeln. Die Perspektiven und die Expertise der Betroffenen seien hierfür besonders wichtig. Ihnen im politischen Diskurs, gerade auch im Parlament, Raum zu geben und sich sorgfältig mit ihnen auseinanderzusetzen, sei ein Gebot der Menschenrechte und der politischen Klugheit.

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