Der UN-Menschenrechtsrat hat den Bericht zur Überprüfung der Menschenrechtssituation in Deutschland angenommen. Im Rahmen des Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review, UPR) wurden Empfehlungen ausgesprochen, um die Menschenrechtslage in Deutschland zu verbessern. Die UN-Mitgliedsstaaten haben im November 346 Empfehlungen abgegeben, davon hat die Bundesregierung 282 angenommen.
Die übrigen Empfehlungen wurden zur Kenntnis genommen und werden nicht umgesetzt. Die Gründe dafür sind vielfältig: Entweder ist die zugrundeliegende Annahme für die Empfehlung falsch, das Ziel der Empfehlung findet sich schon in den anderen Empfehlungen wieder oder die Bundesregierung teilt das Ziel, aber nicht die vorgeschlagene Maßnahme bzw. plant keine weiteren Maßnahmen.
Nun ist es entscheidend, die Empfehlungen in konkrete politische Maßnahmen umzusetzen. Der KOK legt besonderen Wert auf die Priorität folgender Punkte:
- Bekämpfung von Menschenhandel
- Ausbau der Unterstützungsstruktur für Betroffene von Menschenhandel
- Verstärkung von Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt
- Ausbau der Unterstützungsstruktur für Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt
- Intensivierung der Bemühungen zur strafrechtlichen Verfolgung mutmaßlicher Täter*innen
- Stärkung der Rechte von geflüchteten Menschen
- Bekämpfung von Rassismus
Andere zivilgesellschaftliche Organisationen wie das Deutsche Institut für Menschenrechte oder das FORUM MENSCHENRECHTE heben in ihrer Berichterstattung zum UPR hervor, dass die Bundesregierung zwar die meisten Empfehlungen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung und Hasskriminalität akzeptiert hat, sich jedoch weigert strukturellen Rassismus in den Institutionen anzuerkennen. Dieser Kritik schließt sich der KOK an.
In der UPR-Sitzung hat die deutsche Bundesregierung konstruktive Selbstkritik gezeigt. Jetzt ist es entscheidend, dass sie diese Haltung zusammen mit der Zivilgesellschaft in konkrete Maßnahmen umwandelt.