Das Bundeskabinett hat den ersten Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel verabschiedet. Der Plan umfasst Maßnahmen zur Bekämpfung aller Formen des Menschenhandels von sexueller bis Arbeitsausbeutung.
Schwerpunkte des Aktionsplans
- Schutz für Betroffene: Erweiterung von Unterstützung und spezifischen Maßnahmen für besonders vulnerable Gruppen.
- Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit: Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Behörden und zivilgesellschaftlichen Akteuren.
- Verbesserte Datenlage: Systematische Erhebung zur gezielten Maßnahmenentwicklung.
- Strafverfolgung und Digitalisierung: Intensivierung nationaler Kooperationen und Anpassung der Strategien an die digitale Dimension.
- Anpassung der Straftatbestände: Der NAP sieht eine Anpassung der Straftatbestände zur Bekämpfung des Menschenhandels an die reformierte EU-Richtlinie vor.
Der KOK begrüßt den Nationalen Aktionsplan und sieht darin einen wichtigen Schritt zur Verbesserung des Schutzes von Betroffenen und zur wirksameren Bekämpfung von Menschenhandel.
Die Einbindung und Förderung des KOK und seiner Mitgliedsorganisationen sind für eine erfolgreiche Umsetzung des Aktionsplans sehr wichtig. „Der Schutz und die Sicherheit von Betroffenen stehen für uns im Zentrum des Aktionsplans und wir begrüßen, dass auf die Situation von Kindern und Jugendlichen eingegangen wird.“ sagt Sophia Wirsching, Geschäftsführerin des KOK. „Sensibilisierung, interdisziplinäre Kooperation, Strukturstärkung und umfassende Verbesserungen auch in den Bereichen Opferentschädigung und Strafverfolgung sind Aufgaben des Aktionsplans auch für die nächste Bundesregierung.“