Am 24.06.2025 fand im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) die Auftaktveranstaltung zum Nationalen Aktionsplan Menschenhandel statt.
Der KOK nimmt dies zum Anlass, seine Einschätzung des Prozesses und der geplanten Maßnahmen sowohl des Nationalen Aktionsplans zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (NAP MH) als auch des Nationalen Aktionsplans gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP AZ) aus zivilgesellschaftlicher Sicht zu veröffentlichen.
Die Verabschiedung der beiden Aktionspläne durch die Bundesregierung stellt einen wichtigen Schritt dar, um den Schutz der Betroffenen und die Bekämpfung des Menschenhandels nachhaltig zu stärken. Der KOK begrüßt ausdrücklich, dass mit dem NAP MH und dem NAP AZ umfassende Abstimmungsprozesse zwischen den Ressorts initiiert wurden, die eine wichtige Grundlage für ein transparentes und einheitliches Vorgehen bieten. Damit die vielen guten Ansätze und Vorhaben der Aktionspläne auch konkret Wirkung entfalten können braucht es u.a. eine gute Koordinierung und Ressourcen. Einige aus Sicht des KOK wichtige Bereiche, insbesondere in Bezug auf den Opferschutz, finden sich nicht oder nicht ausreichend in den Dokumenten wieder, hier sollte nachgeschärft werden.