Aktuelles im KOK

Neue Entscheidung zur Flüchtlingsanerkennung von Menschenhandelsopfern in die Rechtsprechungsdatenbank eingestellt.

Neue Entscheidung zur Flüchtlingsanerkennung von Menschenhandelsopfern in die Rechtsprechungsdatenbank eingestellt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen lehnt in einem Urteil vom 5. März 2013 die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft einer Nigerianerin, die als Opfer von Menschenhandel gegen die Täter ausgesagt hatte, ab. Es fehle für die Zugehörigkeit zu einer `bestimmten sozialen Gruppe´ an einer ausreichend abgrenzbaren Identität der Gruppe der Opferzeuginnen. Damit widerspricht das Gericht   einer Entscheidung des VG Wiesbaden von 2011, in der bei ähnlicher Fallkonstellation eine Nigerianerin als Flüchtling anerkannt wird.

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky