Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 12. Juni diesen Jahres festgestellt, dass die Verpflichtung einer 62-jährigen Türkin, die seit 1981 rechtmäßig in Deutschland lebt, zur Teilnahme an einem Integrationskurs mit Alphabetisierung rechtswidrig war. Das Ausländeramt habe das ihm zustehende Ermessen verkannt. Für schon vor 2005 legal in Deutschland lebende AusländerInnen gelten geminderte Integrationsanforderungen.