Die überarbeitete EU-Richtlinie gegen Menschenhandel ist in Kraft getreten. Zwangsheirat, Ausbeutung von Leihmutterschaft und illegale Adoption werden mit der Reform als weitere Formen von Menschenhandel aufgenommen. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Änderungen umzusetzen.
Der KOK appelliert an die Bundesregierung, dass bei der Umsetzung der Reform auch auf die Verbesserungen beim Schutz für Betroffene von Menschenhandel und die Umsetzung ihrer Rechte geachtet wird.
Die neue EU-Richtlinie 2024/1712 ändert die bisherige Richtlinie EU-Richtlinie 2011/36/EU.