Die Expert*innengruppe des Europarates gegen Menschenhandel (GRETA) veröffentlichte ihren ersten Bericht zur Umsetzung der Europaratskonvention zur Bekämpfung von Menschenhandel in Weißrussland. Neben wichtigen rechtlichen Entwicklungen und Fortschritten, wie zum Beispiel der Implementierung eines Trainingscenters zu Migration und der Bekämpfung von Menschenhandel, werden auch anhaltende Herausforderungen unter anderem bei der Opferidentifikation und -entschädigung beschrieben. Mit Weißrussland wurde erstmalig der einzige nicht-EU-Staat evaluiert, der dem Übereinkommen beigetreten ist.
Zusätzlich wurde der zweite GRETA-Bericht zur Umsetzung der Konvention in Frankreich veröffentlicht. Der Bericht ist bisher nur auf Französisch zugänglich. Die englische Version soll in Kürze folgen.