Es werden nur wenige Verfahren im Bereich Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung in Deutschland eingeleitet und verurteilt. Die Erfahrungswerte mit den entsprechenden Delikten sind daher sehr gering.
Betroffene sind in der Rolle als Opferzeug*innen in Ermittlungsverfahren aufgrund des Vorrangs des Personalbeweises oftmals unabdingbar. Dabei muss Sorge getragen werden, dass ihre Rechtsposition gewahrt wird. Es ist Aufgabe von spezialisierten Fachberatungsstellen, sie zu stabilisieren und zu unterstützen.
Die vorliegende Handreichung gibt Staatsanwält*innen einen Überblick zum Phänomen und den Aufgabenbereichen der spezialisierten Fachberatungsstellen. Zudem werden hilfreiche Praxistipps vermittelt, wie trotz bestehender Herausforderungen in Strafverfahren wichtige Opferrechte umgesetzt werden können.