Aktuelles im KOK

Neues Soziales Entschädigungsrecht vom Bundesrat beschlossen

Am 29.11. hat der Bundesrat dem Entwurf zugestimmt. Der KOK hat, gemeinsam mit anderen Verbänden, den Gesetzgebungsprozess eng begleitet.

Wir begrüßen die im Gesetz enthaltenen deutlichen Verbesserungen z.B. insbesondere die Aufnahme einer Vermutungsregel, die geplante Aufnahme psychischer Gewalt, Menschenhandel und Stalking in die Entschädigungstatbestände, die vollständige Gleichstellung ausländischer Staatsangehöriger mit deutschen Betroffenen und der erleichterte Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung über Trauma-Ambulanzen (ausführliche Stellungnahme vom KOK, ado, bff und VBRG hier.)
Das späte Inkrafttreten zum 1.Januar 2024 sehen wir allerdings problematisch. Die Hürden, die es Betroffenen von Menschenhandel kaum ermöglichen, Entschädigung nach dem jetzigen Opferentschädigungsgesetz zu erhalten, bestehen erstmal fort. Zugang zu Entschädigungsleistungen wird für diese und auch andere Betroffenengruppen (siehe z.B. Pressemitteilung des bff) auch in den nächsten vier Jahren schwer bis kaum möglich sein.          
Die Regelungen des neuen Gesetzes sollen in einem neuen Sozialgesetzbuch XIV gebündelt werden.

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