In die KOK-Rechtsprechungsdatenbank ist ein neues Urteil zum Thema Mindestlohn eingestellt. Geklagt hatte eine Pflegerin, die im 2-Wochen-Turnus 24-Stunden-Dienste in einem Pflegeheim leistete. Sie klagte auf den Mindestlohn jeweils für die gesamte Anwesenheitszeit in den 2 Wochen. Das Gericht gab ihr Recht. Da die Regelung über den Mindestlohn in der Pflegebranche nicht zwischen Bereitschaftsdienst und Vollarbeitszeit unterscheide, gelte der Mindestlohn für die gesamte Arbeitszeit.