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Neues Urteil in der Rechtssprechungsdatenbank zum Anspruch auf den Mindestlohn in der Pflegebranche auch während der Bereitschaftszeit

In die KOK-Rechtsprechungsdatenbank ist ein neues Urteil zum Thema Mindestlohn eingestellt. Geklagt hatte eine Pflegerin, die im 2-Wochen-Turnus 24-Stunden-Dienste in einem Pflegeheim leistete. Sie klagte auf den Mindestlohn jeweils für die gesamte Anwesenheitszeit in den 2 Wochen. Das Gericht gab ihr Recht. Da die Regelung über den Mindestlohn in der Pflegebranche nicht zwischen Bereitschaftsdienst und Vollarbeitszeit unterscheide, gelte der Mindestlohn für die gesamte Arbeitszeit.

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