Das Landessozialgericht Bayern erklärte in einem erst jetzt bekannt gemachten Urteil vom Juni 2013 den Ausschluss arbeitssuchender EU-BürgerInnen vom Bezug von Sozialleistungen für europarechtswidrig und spricht einem Italiener einen Anspruch auf Hartz IV zu. Auch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte am 10.10.2013 in einer noch nicht veröffentlichten Entscheidung einer rumänischen Familie einen Anspruch zuerkannt. Dies allerdings mit der Begründung, dass sich nach längerer objektiv aussichtsloser Arbeitssuche der Status der Betroffenen von zur `Arbeitssuche aufenthaltsberechtigt´ in `erwerbslos ohne Aufenthaltsgrund´ ändert und damit auch der Leistungsausschluss entfällt.