In seinem Beschluss vom 21.01.2024 stellt das OLG Karlsruhe klar, dass Angaben der Ehefrau im Gewaltschutzverfahren im späteren Strafverfahren auch bei Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht verwertbar seien.
In seinem Beschluss vom 21.01.2024 stellt das OLG Karlsruhe klar, dass Angaben der Ehefrau im Gewaltschutzverfahren im späteren Strafverfahren auch bei Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht verwertbar seien.