In seinem Beschluss vom 21.01.2024 stellt das OLG Karlsruhe klar, dass Angaben der Ehefrau im Gewaltschutzverfahren im späteren Strafverfahren auch bei Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht verwertbar seien.
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In seinem Beschluss vom 21.01.2024 stellt das OLG Karlsruhe klar, dass Angaben der Ehefrau im Gewaltschutzverfahren im späteren Strafverfahren auch bei Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht verwertbar seien.