Mit Beschluss vom 14.02.2024 verwirft das OLG Köln die Beschwerde eines wegen Vergewaltigung Angeklagten gegen die Gewährung von Akteneinsicht für die Nebenklage trotz Aussage-gegen-Aussage-Konstellation mit umfassender Begründung. Insbesondere in Verfahren, in denen auch ein Adhäsionsverfahren auf Entschädigung laufe, sei nicht davon auszugehen, dass die*der Nebenklagevertreter*in entgegen seiner*ihrer Zusicherung den Wert der Zeug*innenaussage schmälere, indem er*sie den Akteninhalt an diese weiterleite.