Aktuelles im KOK

OLG Köln verwirft Beschwerde gegen Gewährung der Akteneinsicht an Nebenklage

Rechtsprechungsdatenbank

Mit Beschluss vom 14.02.2024 verwirft das OLG Köln die Beschwerde eines wegen Vergewaltigung Angeklagten gegen die Gewährung von Akteneinsicht für die Nebenklage trotz Aussage-gegen-Aussage-Konstellation mit umfassender Begründung. Insbesondere in Verfahren, in denen auch ein Adhäsionsverfahren auf Entschädigung laufe, sei nicht davon auszugehen, dass die*der Nebenklagevertreter*in entgegen seiner*ihrer Zusicherung den Wert der Zeug*innenaussage schmälere, indem er*sie den Akteninhalt an diese weiterleite.

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky