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Opferschutz für Alle: KOK unterstützt Forderung nach Gerechtigkeit unabhängig vom Aufenthaltsstatus

Forderungen im Rahmen der Verhandlungen über die EU-Opferschutzrichtlinie umfassen Identifizierung von Betroffenen, niedrigschwelliger Zugang zu Unterstützung, gerechte Aufenthaltstitel und Datenschutz.

Shutterstock.com/#210669856/Andrey_Kuzmin

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Die derzeitige Migrationspolitik der EU führt dazu, dass Einwanderungskontrolle über die Rechte und Bedürfnisse von Menschen gestellt werden. Umso wichtiger ist es, mit der Reform der Opferschutzrichtlinie die Rechte von Betroffenen von Straftaten und Menschenhandel zu stärken und sie vor Diskriminierung zu schützen.

Der KOK hat aus diesem Grund eine Forderung mitgezeichnet, die auf eine Verbesserung der Rechte aller Betroffenen von Straftaten abzielt, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.

Der Appell, dem sich der KOK angeschlossen hat, wurde von PICUM (Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants) und weiteren Organisationen initiiert und richtet sich an die Verhandlungsführenden der Europäischen Union.

Die Forderungen im Appell betonen die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass Betroffene von Gewalt, Zugang zu Schutz und Unterstützung erhalten. Dabei darf ihre aufenthaltsrechtliche Situation keine Rolle spielen. Wenn sich der Migrationsstatus zudem mit anderen Diskriminierungsdimensionen wie Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung oder Herkunft überschneidet, erhöht sich die Gefahr für Ausbeutung und Gewalt. Daher müssen Behörden wie zum Beispiel Polizei, Grenzschutz oder Personal in Unterkünften sensibilisiert werden, um Diskriminierung vorzubeugen.

Weitere zentrale Forderungen des Appels:

  • Menschen, die von Menschenhandel oder anderen Straftaten betroffen sind, sollen identifiziert werden.
  • Ihnen soll sicherer Zugang zu sozialen und rechtlichen Unterstützungsangeboten geschaffen werden. Insbesondere Kinder ohne Papiere sind hier auf passende Angebote angewiesen.
  • Der Zugang zu gerechten Aufenthaltstiteln muss gesichert werden.
  • Betroffene von Straftaten sollen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus Entschädigungen erhalten.
  • Der Schutz personenbezogener Daten muss bei der Berichterstattung von Straftaten gewährleistet sein. Wobei der Appell hervorhebt, dass der Aufenthaltsstatus von Betroffenen nicht mit den Migrationsbehörden geteilt werden soll.
  • Es soll eine sichere Berichterstattung über Straftaten unabhängig vom Aufenthaltsstatus der Opfer geben, um die Rechte aller Kriminalitätsopfer zu stärken.

Um diese Forderungen umzusetzen, bieten die Unterzeichnenden die Zusammenarbeit mit den EU-Institutionen an. Ziel ist es, eine Zukunft zu schaffen, in der die Rechte der Betroffenen konsequent umgesetzt werden, unabhängig davon, wer sie sind oder welchen Aufenthaltsstatus sie haben.

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