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Parallelbericht zur Umsetzung der Konvention gegen Rassismus in Deutschland

Nahansicht der Flagge der Vereinten Nationen

Quelle: Shutterstock.com/#1091235845/Alexandros Michailidis

Anlässlich des Weltflüchtlingstags haben der KOK e.V. und über 40 weitere zivilgesellschaftliche Organisationen einen Parallelbericht für die Überprüfung der Umsetzung der Konvention gegen Rassismus (International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination, ICERD) in Deutschland veröffentlicht. Deutschland befindet sich in der Berichtsprüfung der kombinierten 23.-26. Deutschen Staatenberichte durch den UN-Ausschuss gegen rassistische Diskriminierung (Committee on the Elimination of Racial Discrimination, CERD).

Seit der Ratifizierung der Konvention im Jahr 1969 ist sie geltendes Recht in Deutschland und soll den Zugang zu Rechten frei von Diskriminierung gewährleisten. Doch geflüchtete Asylsuchende haben entsprechend dem geltenden Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nur eingeschränkten Zugang zu Sozial- und Gesundheitsleistungen. Das stellt eine Diskriminierung von nicht-deutschen Staatsangehörigen gegenüber deutschen Staatsangehörigen dar und verstößt u.a. gegen das Menschenrecht auf Gesundheit. Die EU-weite Richtlinie für vorübergehenden Schutz (2001/55/EG) gewährt seit vergangenem Jahr lediglich Flüchtenden aus der Ukraine umfassenden Zugang zu Leistungen und führt somit zu einer ungleichen Behandlung von Schutzsuchenden in Deutschland.

Der Parallelbericht appelliert an den UN-Ausschuss CERD, den unterschiedlichen Umgang mit Schutzsuchenden in den Themenkatalog der Anhörung aufzunehmen und die deutsche Bundesregierung in den abschließenden Bemerkungen dazu aufzufordern, die Einschränkungen durch das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen.

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