In einer Petition an den Bundestag wird erneut auf die schwierige Situation von gewaltbetroffenen Menschen aufmerksam gemacht und zur Umsetztung der Istanbul-Konvention aufgefordert. Dort heißt es wörtlich: "Wir fordern die vollständige Umsetzung der Istanbul Konvention in Bezug auf Artikel 59 (1) AufenthG und die Rücknahme des Nichtanwendungsvorbehalts gegen Artikel 59 (2) und (3) AufenthG, welche Handlungsanweisungen für den Schutz von Betroffenen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bei eheabhängigem Aufenthalt regeln. Wir fordern, dass von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Migrant/innen mit eheabhängigem Aufenthalt ihr Recht auf Schutz u. einen eigenen Aufenthaltstitel nicht länger verwehrt wird." Die Petition kann hier eingesehen werden.
In 2018 forderte der KOK bereits in einer Pressemitteilung, zusammen mit DaMigra e.V., die Regierung auf, Vorbehalte abzubauen und die aufenthaltrechliche Situation von gewaltbetroffenen Migrant*innen zu stärken.