Als Zeug*innen in Strafverfahren auszusagen, ist für Betroffene des Menschenhandels häufig keine leichte Aufgabe. Um die Zeug*innen zu schützen und zu unterstützen, gibt es eine Reihe von Rechten in Strafverfahren, die den Zeug*innen zustehen. Inwieweit diese auch praktisch zum Tragen kommen, hat Anne-Kathrin Krug im Auftrag des KOK e.V. in der Studie "Rechte von Betroffenen von Menschenhandel im Strafverfahren – Eine Untersuchung zur Umsetzung der Menschenhandelsrichtlinie 2011/36/EU in Deutschland" untersucht, die 2021 veröffentlicht wurde.
Begleitend zu den Ergebnissen und Hintergründen der Studie wurde ein Podcast erstellt, der nun hier nachgehört werden kann.