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Kommentar des KOK zum Positionspapier von Bund und Ländern zu Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt

Der Runde Tisch von Bund, Ländern und Kommunen "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" hat sich auf ein Positionspapier zum Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt geeinigt. In einem Kommentar gibt der KOK eine erste Einschätzung dazu.

 

Der KOK begrüßt es, dass sich Bund, Länder und Kommunen erstmalig in einem gemeinsamen Positionspapier für einen Rechtsanspruch für Frauen auf Schutz und Hilfe vor Gewalt in Form einer Bundesgesetzgebung geeinigt haben.

Dadurch wird sowohl die Verantwortung Deutschlands anerkannt, Frauen besser vor Gewalt zu schützen als auch die Notwendigkeit, die nach wie vor bestehenden großen Defizite in diesem Bereich zu beheben.

Ziel der bundesgesetzlichen Regelung soll es laut Positionspapier sein, den Zugang zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bundesweit zu verbessern und einen einheitlichen Rahmen für die verlässliche finanzielle Absicherung des Hilfesystems zu schaffen.

Das Positionspapier buchstabiert aus, dass eine bundesgesetzliche Regelung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei Gewalt die Verpflichtung des Staates mit sich bringt, hierfür eine ausreichende Infrastruktur bereitzustellen.

So soll es gewaltbetroffenen Personen bundesweit und entsprechend ihren jeweiligen Bedarfen ermöglicht werden, Hilfeeinrichtungen in Anspruch zu nehmen.

Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind, zählen zu der Gruppe, zu deren verbessertem Schutz sich der Runde Tisch bekennt. Betroffene aller Formen von Menschenhandel und Ausbeutung benötigen bundesweit Zugang zu Schutz und Unterstützung, der bislang nicht ausreichend gegeben ist. Das bestehende Netzwerk der spezialisierten Fachberatungsstellen ist vielfach nicht ausreichend finanziert und mit genügend Ressourcen ausgestattet. Zudem gibt es nicht genügend Schutzwohnungen und Plätze in Frauenhäusern, um die Betroffenen schnell und sicher unterzubringen. Der KOK fordert seit langem den Aus- und Aufbau des Hilfesystems für Betroffene von Menschenhandel und begrüßt daher ausdrücklich die nun vom Runden Tisch vorgelegten Zielvorgaben.

Folgende Punkte möchten wir aber für die weiteren Schritte und die Ausgestaltung des Rechtsanspruchs zu bedenken geben:

Festlegung des Gewaltbegriffs:

Das Positionspapier setzt sich zum Ziel, Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt durch einen Rechtsanspruch zu verbessern. Die Reduzierung auf diese Gewaltformen ist im Hinblick auf Menschenhandel problematisch. Je nach konkreter Auslegung des Begriffs „geschlechtsspezifische Gewalt“ und der entsprechenden Ausgestaltung eines Rechtsanspruchs könnten Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung durch das Raster fallen. Gerade Frauen sind besonders häufig von Menschenhandel betroffen (sowohl von sexueller Ausbeutung als auch Arbeitsausbeutung oder weiteren Ausbeutungsformen) und benötigen sicheren Zugang zu Schutz und Unterstützung. Bei der Ausgestaltung des Rechtsanspruchs sollte diesen vielfältigen Gewaltformen und daraus resultierenden Schutzbedarfen explizit Rechnung getragen werden.

Zugang zu Schutz unabhängig vom Aufenthaltsstatus:

Gewaltbetroffene Frauen mit ungeklärtem oder irregulärem Aufenthaltsstaus müssen ebenfalls Zugang zu Hilfeeinrichtungen erhalten. Der Rechtsanspruch muss also auch für diese Betroffenen gelten und entsprechend ausgestaltet werden. Ein ungeklärter Aufenthalt oder die Angst vor aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen (bspw. durch die Übermittlungspflicht) dürfen nicht dazu führen, Frauen daran zu hindern aus Gewaltsituationen auszubrechen und sich Hilfe zu suchen.

Gestaltungsspielraum der Länder:

Wie auch die Frauenhauskoordinierung appellieren wir dringend, bundesweit vergleichbare Strukturen zu schaffen, um allen Frauen überall Zugang zu Unterstützung zu sichern. Der Gestaltungsspielraum der Bundesländer darf nicht dazu führen, dass sich die Strukturen von Land zu Land unterscheiden.

Dies ist bereits jetzt so, dadurch ist es zum Teil vom Wohnort abhängig, ob Frauen bedarfsgerechten Zugang zu Schutz vor Gewalt finden.

Der KOK hofft, dass nun nach diesem positiven ersten Schritt auch in der nächsten Legislaturperiode zügig weitere folgen und mit der Ausgestaltung des Rechtsanspruchs begonnen wird. Hierbei sollte unbedingt das bestehende Hilfesystem (Frauenhäuser aber auch spezialisierte Fachberatungsstellen und Schutzwohnungen) mit einbezogen werden und sich zu konkreten, nachprüfbaren Maßnahmen verpflichten, die alle Betroffenengruppen erreichen.

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