Das Verwaltungsgericht Berlin erkennt mit Urteil vom 20.01.2022 einer Irakerin die Flüchtlingseigenschaft zu, weil die alleinstehende Frau unter anderem aufgrund ihres westlichen Lebensstils von geschlechtsspezifischer Verfolgung bedroht sei.
Das Verwaltungsgericht Berlin erkennt mit Urteil vom 20.01.2022 einer Irakerin die Flüchtlingseigenschaft zu, weil die alleinstehende Frau unter anderem aufgrund ihres westlichen Lebensstils von geschlechtsspezifischer Verfolgung bedroht sei.