Das Verwaltungsgericht Berlin erkennt mit Urteil vom 20.01.2022 einer Irakerin die Flüchtlingseigenschaft zu, weil die alleinstehende Frau unter anderem aufgrund ihres westlichen Lebensstils von geschlechtsspezifischer Verfolgung bedroht sei.
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Das Verwaltungsgericht Berlin erkennt mit Urteil vom 20.01.2022 einer Irakerin die Flüchtlingseigenschaft zu, weil die alleinstehende Frau unter anderem aufgrund ihres westlichen Lebensstils von geschlechtsspezifischer Verfolgung bedroht sei.