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Zwei positive Entscheidungen zur Unzulässigkeit von Dublin-Überstellungen (Italien/Spanien) in die Datenbank eingestellt

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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf untersagt mit Urteil vom 1.4.2022 die Überstellung einer alleinerziehenden Nigerianerin nach Spanien wegen der Gefahr unmenschlicher Behandlung i.S.d. Art. 3 EMRK. Das VG macht umfassende Darstellungen des spanischen 3-Stufen-Systems zur Integration Schutzberechtigter und des staatlichen Sozialleistungssystems.

Das VG Gelsenkirchen spricht in seinem Urteil vom 24.2.2022einer Gambierin Abschiebeschutz im Hinblick auf Italien zu, wobei es sich mit der Aufnahmesituation in Italien auseinandersetzt und eine Gefahr unmenschlicher Behandlung und Verstoßes gegen Art. 3 EMRK annimmt.

 

 

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