In seinem Urteil vom 28.01.2020 spricht das VG einer nigerianischen von Menschenhandel Betroffenen die Flüchtlingsanerkennung zu und macht insbesondere Ausführungen zur Gefährdung bei Rückkehr nach Nigeria und zu risikoerhöhenden Faktoren erneut von Menschenhandel betroffen zu werden