In seinem Urteil vom 23.9.2021 verpflichtet das VG das BAMF dazu, einer Nigerianerin die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Es setzt sich dabei mit der Vorgehensweise der Menschenhändlernetzwerke, der Einordnung der Rückkehrerinnen als `soziale Gruppe´ und besonders der Beurteilung der Gefährdung bei einer Rückkehr auseinander.