Das Verwaltungsgericht Stuttgart spricht mit Urteil vom 3.12.2021 einer Iranerin, die als Kind zwangsverheiratet wurde und im Iran von Ehrenmord bedroht ist, die Flüchtlingseigenschaft zu. Das Gericht macht umfassende Ausführungen zu geschlechtsspezifischer Verfolgung, zur Situation der Frauen im Iran, insbesondere Zwangsverheiratung, Ehrenmorde und patriarchisch geprägten Familienstrukturen sowie der Lage alleinstehender Frauen im Kontext der Pandemie.