Das Sozialgericht Köln hat mit Urteil vom 17.5.2022 einem minderjährigen Kläger Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Beschaffung von Ausweispapieren zugesprochen und festgestellt, da das Jobcenter die Leistungen für den Sohn (unzulässiger Weise) von der Vorlage von Papieren abhängig gemacht habe, seien die Kosten für die Beschaffung des Ausweises vom Jobcenter in Form eines Zuschusses zu übernehmen.