Das Verwaltungsgericht Würzburg erkennt in seinem Urteil vom 20.02.2018 einer von einer Massenvergewaltigung betroffenen Afghanin die Flüchtlingseigenschaft wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung zu. Darüber hinaus sei geschlechtsspezifische Verfolgung in Afghanistan schon wegen Zugehörigkeit zur Gruppe der Frauen gegeben.