Das Verwaltungsgericht Karlsruhe spricht mit Urteil vom 7.7.2021 einer von Menschenhandel betroffenen Nigerianerin und ihrem von Beschneidung bedrohtem Sohn die Flüchtlingseigenschaft zu.
Das VG setzt sich in seiner Begründung insbesondere detailliert mit dem Gesundheitssystem Nigerias und der Möglichkeit der Fortführung von HIV-Therapien, aber auch mit der Zumutbarkeit des Umzugs in einen anderen Landesteil auseinander.