Rechtsanwalt Dr. Lindner erstellte im Auftrag des KOK ein Praxisgutachten zum Thema Menschenhandelsbetroffene aus Drittstaaten und Aufenthaltsmöglichkeiten nach dem Aufenthaltsgesetz oder im Rahmen des Asylverfahrens.
Das Gutachten stellt die zwei gebräuchlichsten Wege zur Anerkennung des Aufenthaltsrechts der Betroffenen von Menschenhandel (§25 Abs. 4a AufenthG und der Antrag auf Asyl) dar und untersucht die rechtliche Konzeption und die Abläufe der beiden bislang am häufigsten genutzten Verfahrenswege. Des Weiteren geht es auf weitere, bislang wenig genutzte Optionen sowie Probleme und Bewältigungsansätze für die Rechtspraxis ein.