Das SGB XIV – das neue Soziale Entschädigungsrecht (SER) – ist Anfang 2024 vollumfänglich in Kraft getreten. Betroffene von Gewalttaten, wie Menschenhandel, können hiernach unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf Leistungen haben. Welche Voraussetzungen diese sind, wie das Verfahren funktioniert, welche Leistungen das SER bereithält und wie Fachberatungsstellen im Verfahren am besten mitwirken können, fasst eine neue Praxishandreichung zusammen, die der KOK zusammen mit der BKSF (Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend) und dem bff (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe) erarbeitet hat.
Die Arbeitshilfe soll insbesondere Mitarbeitenden in spezialisierten Fachberatungsstellen einen ersten Überblick über die Regelungen des neuen Soziale Entschädigungsrecht geben und erläutern, wie sie Betroffene im Antrags- und Leistungsverfahren bestmöglich begleiten können.
Am 30.01.2024 findet ein Lunchtalk von KOK zusammen mit BKSF und bff statt, im Rahmen dessen die Handreichung vorgestellt wird.
Die Printversion kann gegen ein Entgelt auf der Webseite des bff erworben werden.