Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. – KOK begrüßt, dass Opfer von Menschenhandel vollständig aus dem Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes herausgenommen werden sollen.
Damit wird eine langjährige Forderung des KOK umgesetzt.
Das Bundeskabinett hat am 27. August die Neuregelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen. Mit der Novellierung sollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 18.07.2012 umgesetzt werden.
Der neue Gesetzesentwurf vom 12. August 2014 sieht vor, dass die Personengruppen mit einem humanitären Aufenthaltstitel gemäß §§ 25 Absatz 4 a, 25 Absatz 4 b, also aussagebereite Betroffene von Menschenhandel § 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz, Personen bei denen eine Ausreisehindernis vorliegt aus dem Asylbewerberleistungsgesetz herausgenommen werden sollen. Soweit sie hilfebedürftig sind, sollen sie zukünftig Leistungen nach dem SGB II und SGB XII erhalten. In der Gesetzesbegründung wird darauf hingewiesen, dass damit der Koalitionsvertrag umgesetzt wird, welcher vorsieht, dass Opfer von Menschenhandel eine Verbesserung des Aufenthaltsrechts und eine intensive Unterstützung, Betreuung und Beratung bedürfen.
Die Pressemitteilung des KOK finden Sie hier.
Den aktuellen Gesetzentwurf finden Sie hier.